Verwaltungsgerichtshof 94/05/0119

94/05/0119Verwaltungsgerichtshof19.11.1996

Regest

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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