Verwaltungsgerichtshof 94/05/0172

94/05/0172Verwaltungsgerichtshof20.06.1995

Regest

Baufreiheit Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Nachbarrecht NAchbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche RechteNachbarrecht NAchbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründenNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1994050172.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Erst- bis Drittbeschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien anteilig Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die Viert- und Fünftbeschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien anteilig Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.000,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Bundeshauptstadt Wien wird abgewiesen.

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