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94/05/0172•Verwaltungsgerichtshof 94/05/0172
94/05/0172Verwaltungsgerichtshof20.06.1995
Baufreiheit Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Nachbarrecht NAchbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche RechteNachbarrecht NAchbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründenNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Erst- bis Drittbeschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien anteilig Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die Viert- und Fünftbeschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien anteilig Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.000,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Bundeshauptstadt Wien wird abgewiesen.
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