Verwaltungsgerichtshof 94/05/0216

94/05/0216Verwaltungsgerichtshof19.09.1995

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0216

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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