Verwaltungsgerichtshof 94/05/0247

94/05/0247Verwaltungsgerichtshof10.10.1995

Regest

Dienstrecht Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0247

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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