Verwaltungsgerichtshof 94/05/0290

94/05/0290Verwaltungsgerichtshof10.10.1995

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Besondere Rechtsgebiete Baurecht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Vorstellung Parteiengehör Sachverständigengutachten Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0290

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der drittmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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