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94/05/0290•Verwaltungsgerichtshof 94/05/0290
94/05/0290Verwaltungsgerichtshof10.10.1995
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Besondere Rechtsgebiete Baurecht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Vorstellung Parteiengehör Sachverständigengutachten Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der drittmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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