Verwaltungsgerichtshof 94/05/0331

94/05/0331Verwaltungsgerichtshof10.10.1995

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0331

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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