Verwaltungsgerichtshof 94/05/0345

94/05/0345Verwaltungsgerichtshof19.09.1995

Regest

Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverständiger Aufgaben Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0345

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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