Verwaltungsgerichtshof 94/05/0347

94/05/0347Verwaltungsgerichtshof10.10.1995

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0347

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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