Verwaltungsgerichtshof 94/06/0059

94/06/0059Verwaltungsgerichtshof12.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Gemeinde S hat dem Land Steiermark Aufwendungen von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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