Verwaltungsgerichtshof 94/06/0075

94/06/0075Verwaltungsgerichtshof12.10.1995

Regest

Behördenbezeichnung Inhalt des Spruches Diverses Intimation Zurechnung von Bescheiden Zurechnung von Bescheiden Intimation Zurechnung von Organhandlungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1995

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen von insgesamt S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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