Verwaltungsgerichtshof 94/06/0192

94/06/0192Verwaltungsgerichtshof22.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0192

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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