Verwaltungsgerichtshof 94/06/0209

94/06/0209Verwaltungsgerichtshof03.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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