Verwaltungsgerichtshof 94/06/0254

94/06/0254Verwaltungsgerichtshof12.10.1995

Regest

Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0254

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben je zur Hälfte dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,--, der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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