Verwaltungsgerichtshof 94/07/0071

94/07/0071Verwaltungsgerichtshof29.06.1995

Regest

Beweismittel Sachverständigengutachten Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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