Verwaltungsgerichtshof 94/07/0072

94/07/0072Verwaltungsgerichtshof21.11.1996

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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