Verwaltungsgerichtshof 94/07/0136

94/07/0136Verwaltungsgerichtshof29.06.1995

Regest

Anforderung an ein Gutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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