Verwaltungsgerichtshof 94/07/0144

94/07/0144Verwaltungsgerichtshof14.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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