Verwaltungsgerichtshof 94/07/0163

94/07/0163Verwaltungsgerichtshof29.06.1995

Regest

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 9.765,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 30.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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