Verwaltungsgerichtshof 94/08/0034

94/08/0034Verwaltungsgerichtshof04.07.1995

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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