Verwaltungsgerichtshof 94/08/0048

94/08/0048Verwaltungsgerichtshof16.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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