Verwaltungsgerichtshof 94/08/0089

94/08/0089Verwaltungsgerichtshof16.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Rückforderung des dem Beschwerdeführer gewährten Arbeitslosengeldes wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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