Verwaltungsgerichtshof 94/08/0097

94/08/0097Verwaltungsgerichtshof26.09.1995

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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