Verwaltungsgerichtshof 94/08/0152

94/08/0152Verwaltungsgerichtshof26.09.1995

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Beweismittel Zeugenbeweis Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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