Verwaltungsgerichtshof 94/08/0206

94/08/0206Verwaltungsgerichtshof31.03.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0206

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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