Verwaltungsgerichtshof 94/08/0237

94/08/0237Verwaltungsgerichtshof04.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0237

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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