Verwaltungsgerichtshof 94/08/0265

94/08/0265Verwaltungsgerichtshof19.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/08/0265

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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