Verwaltungsgerichtshof 94/09/0129

94/09/0129Verwaltungsgerichtshof05.12.1996

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.1996

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den am 25. April 1994 nochmals zugestellten Bescheid vom 29. März 1994 richtet, als unzulässig zurückgewiesen.

Die Entscheidung über den Aufwandersatz bleibt vorbehalten.

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