Verwaltungsgerichtshof 94/09/0238

94/09/0238Verwaltungsgerichtshof07.05.1997

Regest

Ausfertigung mittels EDV Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Arbeitsmarktservice Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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