Verwaltungsgerichtshof 94/09/0260

94/09/0260Verwaltungsgerichtshof07.05.1996

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0260

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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