Verwaltungsgerichtshof 94/09/0305

94/09/0305Verwaltungsgerichtshof15.04.1998

Regest

Ablehnung wegen Befangenheit Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Rechtsmittelverfahren Verhältnis zu anderen Materien und Normen Dienstrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0305

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird (im Umfang der Anfechtung) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadt Linz hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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