Verwaltungsgerichtshof 94/09/0359

94/09/0359Verwaltungsgerichtshof07.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0359

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdedührende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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