Verwaltungsgerichtshof 94/10/0018

94/10/0018Verwaltungsgerichtshof02.04.1998

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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