Verwaltungsgerichtshof 94/10/0090

94/10/0090Verwaltungsgerichtshof26.06.1995

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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