Verwaltungsgerichtshof 94/10/0148

94/10/0148Verwaltungsgerichtshof28.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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