Verwaltungsgerichtshof 94/10/0169

94/10/0169Verwaltungsgerichtshof26.06.1995

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.