Verwaltungsgerichtshof 94/11/0131

94/11/0131Verwaltungsgerichtshof19.03.1996

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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