Verwaltungsgerichtshof 94/11/0178

94/11/0178Verwaltungsgerichtshof10.10.1995

Regest

Sachverständiger Entfall der Beiziehung Besondere Rechtsgebiete StVO Verfahrensrecht Beweismittel Alkotest Verweigerung Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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