Verwaltungsgerichtshof 94/11/0348

94/11/0348Verwaltungsgerichtshof28.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0348

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als dem Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Lenkerberechtigung keine Folge gegeben wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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