Verwaltungsgerichtshof 94/12/0056

94/12/0056Verwaltungsgerichtshof22.04.1998

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1998

Spruch

1. Dem Wiedereinsetzungsantrag (protokolliert unter Zl. 97/12/0377) wird gemäß § 46 Abs. 1 VwGG nicht stattgegeben.

2. Die Beschwerde (protokolliert unter Zl. 94/12/0056) wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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