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94/12/0056•Verwaltungsgerichtshof 94/12/0056
94/12/0056Verwaltungsgerichtshof22.04.1998
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung
1. Dem Wiedereinsetzungsantrag (protokolliert unter Zl. 97/12/0377) wird gemäß § 46 Abs. 1 VwGG nicht stattgegeben.
2. Die Beschwerde (protokolliert unter Zl. 94/12/0056) wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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