Verwaltungsgerichtshof 94/12/0144

94/12/0144Verwaltungsgerichtshof28.02.1996

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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