Verwaltungsgerichtshof 94/12/0178

94/12/0178Verwaltungsgerichtshof27.03.1996

Regest

Anrufung der obersten Behörde Begründung Allgemein Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrecht AVG VStG VVG VwGG Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1996

Spruch

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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