Verwaltungsgerichtshof 94/12/0230

94/12/0230Verwaltungsgerichtshof21.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0230

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge des Beschwerdeführers und der belangten Behörde auf Zuspruch von Aufwandersatz werden abgewiesen.

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