Verwaltungsgerichtshof 94/12/0309

94/12/0309Verwaltungsgerichtshof24.03.1999

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0309

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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