Verwaltungsgerichtshof 94/13/0070

94/13/0070Verwaltungsgerichtshof11.12.1996

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner Absprüche über die Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 1988 und 1989 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen, somit in seinem Abspruch über die Zurückweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid über die Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens 1990, wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.