Verwaltungsgerichtshof 94/13/0174

94/13/0174Verwaltungsgerichtshof20.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 4.565,-- (insgesamt somit S 9.130,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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