Verwaltungsgerichtshof 94/13/0179

94/13/0179Verwaltungsgerichtshof11.12.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1996

Spruch

Der Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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