Verwaltungsgerichtshof 94/13/0253

94/13/0253Verwaltungsgerichtshof20.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 9.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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