Verwaltungsgerichtshof 94/15/0091

94/15/0091Verwaltungsgerichtshof20.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/15/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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