Verwaltungsgerichtshof 94/15/0103

94/15/0103Verwaltungsgerichtshof29.06.1995

Regest

Beschwerderecht Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/15/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1994150103.X00

Spruch

Im übrigen werden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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