Verwaltungsgerichtshof 94/15/0126

94/15/0126Verwaltungsgerichtshof24.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/15/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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